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   OVG Bremen, 29.08.2008 - 1 B 408/08   

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https://dejure.org/2008,19576
OVG Bremen, 29.08.2008 - 1 B 408/08 (https://dejure.org/2008,19576)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.08.2008 - 1 B 408/08 (https://dejure.org/2008,19576)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. August 2008 - 1 B 408/08 (https://dejure.org/2008,19576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Aufnahme eines Schülers in die Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz in Bremen; Aufnahmefähigkeit i.R.d. § 6 Abs. 4 S. 2 Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) als im Ermessen stehender Begriff; Begrenzbarkeit einer Klassenstärke aufgrund einer ...

  • Judicialis

    BremSchVwG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremSchVwG § 6
    Schulzuweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Berücksichtigung der Größe naturwissenschaftlicher Fachräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 246/09

    Schulzuweisung Integrierte Stadtteilschule Leibnizplatz - Integrierte

    Wegen dieser anspruchsbegrenzenden Funktion ist der Begriff der Aufnahmefähigkeit ein Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung der Antragsgegnerin kein Ermessen zusteht (vgl. OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

    Die Bereitstellung von Ressourcen selbst liegt nach § 6 Abs. 1 S. 1 BremSchVwG im Ermessen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

    Die Bereitstellung von Ressourcen selbst liegt nach § 6 Abs. 1 S. 1 BremSchVwG im Ermessen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, B. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 - m.w.N.; OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

  • OVG Bremen, 17.08.2009 - 2 B 220/09

    Schulzuweisung Hermann-Böse-Gymnasium 2009 - Festsetzung der Aufnahmekapazität;

    Wegen dieser anspruchsbegrenzenden Funktion ist der Begriff der Aufnahmefähigkeit ein Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung der Antragsgegnerin kein Ermessen zusteht (vgl. OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

    Die Bereitstellung von Ressourcen selbst liegt nach § 6 Abs. 1 S. 1 BremSchVwG im Ermessen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, B. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 - m.w.N.; OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - 3 L 67.10

    Streitwert; Einschulung; Aufnahme in die Schule; vorläufiges

    Hierzu äußern sich die von der Beschwerde in Anspruch genommenen gegenteiligen Entscheidungen des OVG Bremen (Beschluss vom 12. September 2008 - 1 B 391/08 -, NordÖR 2008, 537; Beschluss vom 29. August 2008 - 1 B 408/08 -, juris) nicht.
  • OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 244/09

    Schulzuweisung Kippenberg-Gymnasium - Festsetzung der Aufnahmekapazität;

    Da durch den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung die Hauptsache vorweggenommen worden wäre, ist es gerechtfertigt, den vollen Streitwert der Hauptsache festzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).
  • VG Bremen, 10.07.2009 - 1 V 750/09

    Kein Anspruch auf Aufnahme in die ISS Leibnizplatz zum Schuljahr 2009/10

    Eine Unterschreitung der Schüler-Richtfrequenz aus Gründen einer zu geringen Raumgröße von Fachräumen könne nur in Betracht kommen, wenn die fehlende Raumkapazität konkret und unter Heranziehung aktueller Vergleichsmaßstäbe belegt sei ( Beschl.v. 29.08.2008, 1 B 408/08 ).
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